©  Barbara Braun
Stand 3/2010

Teilnahmebedingungen

Ausbildungseignung

Geeignet für die Ausbildung ist jeder, der
· Großes Interesse daran hat
· Sich auf den Weg der Selbsterfahrung und Selbstentfaltung begeben will
· Mit Liebe und Respekt anderen Menschen auf den gleichen Weg zur Seite stehen will
· Lernen möchte einen anderen Menschen liebevoll und effektiv anzufassen
· Sich mit dem Körper oder der Seele anderer Menschen befasst
· Einen Helferberuf erweitern will, wie z.B. Krankenschwestern, Krankenpfleger,      Physiotherapeuten/in oder Hebamme.

Alle Interessenten/innen werden zu einem Informationsgespräch eingeladen. Nach einer schriftlichen Anmeldung finden persönliche Vorgespräche statt, um individuell zu klären, ob die Shiatsu-Ausbildung der richtige innere und äußere Weg ist.

Da Shiatsu eine handwerkliche Technik ist, die überwiegend auf dem Boden ausgeübt wird,
ist eine gewisse körperliche Beweglichkeit erforderlich.

Teilnahmebedingungen

Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme ist
· Die Anerkennung der geistigen und praktischen Ziele des Shiatsu
· Lernbereitschaft
· Die Fähigkeit, Selbstverantwortung zu übernehmen
· Lebenserfahrung
· Eigene Erfahrung mit Shiatsu
Regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Pflicht. Bei mehr als 10% versäumter Stunden kann kein Abschlusszertifikat vergeben werden.

Verantwortung und Haftung

Die Ausbildung kann physische und psychische Prozesse in Gang bringen. Jede/r Teilnehmer/in übernimmt seine/ihre eigene volle Verantwortung und Haftung vor und nach der Ausbildung. Die Schule kann nicht haftbar gemacht werden.

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